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   VG Karlsruhe, 16.05.2018 - 5 K 1951/16   

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VG Karlsruhe, 16.05.2018 - 5 K 1951/16 (https://dejure.org/2018,62257)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.05.2018 - 5 K 1951/16 (https://dejure.org/2018,62257)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 5 K 1951/16 (https://dejure.org/2018,62257)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04

    Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2018 - 5 K 1951/16
    § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG ist auch dann entsprechend anzuwenden, wenn das kooperative Handeln des Inhabers einer altlastenverdächtigen Fläche Untersuchungen lediglich nach § 9 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG, jedoch nicht nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG zum Gegenstand hat und die - den Altlastenverdacht nicht bestätigenden - Untersuchungen auf die Veranlassung einer Auflage zur Baugenehmigung durch die zuständige Gemeinde seitens der für die Durchführung des Bundesbodenschutzgesetzes zuständigen unteren Verwaltungsbehörde zurückzuführen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04 -).

    In beiden Fällen muss der Pflichtige von den im Allgemeininteresse aufgewendeten Untersuchungskosten freigestellt werden, wenn eine aus Gründen des öffentlichen Wohls zu beseitigende schädliche Bodenveränderung tatsächlich nicht besteht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04 -, juris).

    Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04 -, juris) in Fallgestaltungen wie der vorliegenden analog anzuwenden, da hier keine förmliche Anordnung nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG von Seiten der (nach dem BBodSchG zuständigen) Behörde erlassen wurde.

    Diese Voraussetzung wird durch eine Abstimmung des Untersuchungskonzepts zwischen dem beauftragten Sachverständigen und der zuständigen Behörde gewährleistet (zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04 -, juris).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Auflage in der Baugenehmigung eine solche förmliche Anordnung sein kann, denn - falls nicht - ist § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG jedenfalls analog anzuwenden (hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14/04 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2004 - 10 S 1199/03 -, juris).

    Wer einen gefährlichen Verkehr eröffnet, eine gefährliche Produktion betreibt oder mit besonders gefährlichen Stoffen umgeht, kann bereits für den Verdacht einstehen müssen, dass sich eine sachimmanente oder betriebstypische Gefahr für den Boden verwirklicht haben könnte (BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 10 S 1199/03

    Anspruch auf Ersatz von Gutachterkosten analog § 24 Abs 1 S 2 BBodSchG bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2018 - 5 K 1951/16
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Auflage in der Baugenehmigung eine solche förmliche Anordnung sein kann, denn - falls nicht - ist § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG jedenfalls analog anzuwenden (hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14/04 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2004 - 10 S 1199/03 -, juris).

    Daher erschiene es bedenklich, dem Betroffenen einen Erstattungsanspruch für den Fall, dass er nach dem Gesetz gar nicht in der Pflicht ist, Gefahrerforschungsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG zu treffen, solche Maßnahmen aber gleichwohl auf Aufforderung der Behörde trifft, zu verwehren (vgl. diese Argumentation zur Begründung der analogen Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG, allerdings zur "Abwendung" einer Anordnung nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2004 - 10 S 1199/03 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 10 S 2351/06

    Einschreitenspflicht der Bodenschutzbehörde; Anordnung einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2018 - 5 K 1951/16
    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bzw. ein hinreichender Verdacht i. S. v. § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG ist dagegen nur dann zu bejahen, wenn sich die Hinweise auf eine schädliche Bodenveränderung bzw. eine Altlast so weit verdichtet haben, dass mehr als eine bloße, insbesondere spekulative Möglichkeit gegeben ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2007 - 10 S 2351/06 -, NuR 2008, 424).

    Vom Vorliegen von Anhaltspunkten im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG ist daher auszugehen, wenn eine - auch nur geringe - Tatsachenbasis vorliegt, die zu dem Schluss berechtigt, dass das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast nicht ganz unwahrscheinlich ist (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2018 - 17 K 15533/16 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 12.10.2017 - 2 Bf 1/16 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2009 - OVG 11 S 62.08 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2007 - 10 S 2351/06 -, juris; vgl. hierzu auch BT-Drs. 13/6701, S. 39 f.).

  • VGH Bayern, 09.07.2003 - 20 CS 03.103

    Abfallrecht; stillgelegte Deponie; Untersuchung auf Altlast; Verantwortung für

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2018 - 5 K 1951/16
    Orientierende Untersuchungen obliegen demnach der Behörde, erst nach Erhärtung des Anfangsverdachts beginnt die Verantwortlichkeit der in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 09.07.2003 - 20 CS 03.103 -, juris).

    Eine entsprechende Regelung trifft das Gesetz für die Überwachung von Altstandorten und Altablagerungen: Bei altlastverdächtigen Flächen ist insoweit die Behörde zuständig, nur für Altlasten kommt eine Verpflichtung des Störers in Betracht nach § 15 Abs. 1 und 2 BBodSchG (so Bayerischer VGH, Beschluss vom 09.07.2003 - 20 CS 03.103 -, juris, speziell für eine ehemalige Deponie).

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2018 - 5 K 1951/16
    § 291 BGB ist sinngemäß auch auf öffentlich-rechtliche Geldforderungen anwendbar, wenn das einschlägige Fachrecht - wie hier das Bodenschutzrecht - keine abweichende Regelung trifft (BVerwG, Urteil vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, juris; BVerwG, Urteil vom 22.02.2001 - 5 C 34.00 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2000 - 22 A 1123/98 -, juris).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2018 - 5 K 1951/16
    § 291 BGB ist sinngemäß auch auf öffentlich-rechtliche Geldforderungen anwendbar, wenn das einschlägige Fachrecht - wie hier das Bodenschutzrecht - keine abweichende Regelung trifft (BVerwG, Urteil vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, juris; BVerwG, Urteil vom 22.02.2001 - 5 C 34.00 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2000 - 22 A 1123/98 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2000 - 22 A 1123/98

    Geltendmachung von Verzugszinsen bei einem Erstattungsanspruch der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2018 - 5 K 1951/16
    § 291 BGB ist sinngemäß auch auf öffentlich-rechtliche Geldforderungen anwendbar, wenn das einschlägige Fachrecht - wie hier das Bodenschutzrecht - keine abweichende Regelung trifft (BVerwG, Urteil vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, juris; BVerwG, Urteil vom 22.02.2001 - 5 C 34.00 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2000 - 22 A 1123/98 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2018 - 5 K 1951/16
    Gemäß § 3 Abs. 4 BBodSchV liegen konkrete Anhaltspunkte, die den hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast i. S. v. § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG begründen, regelmäßig dann vor, wenn Untersuchungen eine Überschreitung von Prüfwerten ergeben oder wenn auf Grund einer Bewertung nach § 4 Abs. 3 BBodSchV eine Überschreitung von Prüfwerten zu erwarten ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 -, juris).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 C 9.02

    Bundesfernstraße; Unterhaltung; Lichtzeichenanlage; Verpflichtung zur

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2018 - 5 K 1951/16
    Allgemeine Leistungsklagen sind nach dem Rechtsträgerprinzip grundsätzlich gegen die Körperschaft zu richten, die nach dem materiellen Recht verpflichtet ist, den geltend gemachten Anspruch zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2013 - 5 C 12.12 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 28.08.2003 - 4 C 9.02 -, juris.).
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12

    Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2018 - 5 K 1951/16
    Allgemeine Leistungsklagen sind nach dem Rechtsträgerprinzip grundsätzlich gegen die Körperschaft zu richten, die nach dem materiellen Recht verpflichtet ist, den geltend gemachten Anspruch zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2013 - 5 C 12.12 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 28.08.2003 - 4 C 9.02 -, juris.).
  • OVG Hamburg, 12.10.2017 - 2 Bf 1/16

    Anordnung der Duldung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchung

  • VG Düsseldorf, 24.04.2018 - 17 K 15533/16

    Anforderungen an eine bodenschutzrechtliche Duldungsanordnung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2009 - 11 S 62.08

    Gefahrenabwehrrecht: Anforderung an den Erkenntnisumfang für einen hinreichenden

  • VG Lüneburg, 16.12.2021 - 2 A 100/20

    Baugenehmigung; Schädliche Bodenveränderung; Verdacht

    Vom Vorliegen von Anhaltspunkten im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG ist somit auszugehen, wenn eine - auch nur geringe - Tatsachenbasis vorliegt, die zu dem Schluss berechtigt, dass das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast nicht ganz unwahrscheinlich ist (so Hamb. OVG, Urt. v. 12.10.2017 - 2 Bf 1/16 -, juris Rn. 39; VG Karlsruhe, Urt. v. 16.5.2018 - 5 K 1951/16 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2012 - 10 S 744/12 -, juris Rn. 27; Rh.-Pf. OVG, Urt. v. 11.10.2007 - 1 A 10281/07 -, juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.6.2009 - OVG 11 S 62.08 -, juris Rn. 7).
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